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Ratgeber · Badsanierung

Badsanierung in Margareten (1050 Wien): Warmwasser, Wasserdruck und der Weg zum neuen Bad

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Margareten ist einer der am dichtesten bebauten Bezirke Wiens. Zwischen Schlossquadrat, Reinprechtsdorfer Straße und Margaretengürtel stehen Zinshäuser, Gemeindebauten aus der Zwischenkriegszeit und einige neue Wohnhäuser an der Schönbrunner Straße dicht an dicht. Für die Badsanierung heißt das: Warmwasser und Druck sind häufig das eigentliche Thema, Wohnungen werden zusammengelegt, und nicht jeder darf einfach umbauen.

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Warmwasser und Wasserdruck: Was im Zinshaus das Bad ausbremst

Ein schönes neues Bad ist wenig wert, wenn die Dusche nur lauwarm tröpfelt. In den Zinshäusern Margaretens hängt das Warmwasser meist an einer Kombitherme oder einem Elektroboiler in Küche oder Bad. Bei der Sanierung prüfen wir, ob das Gerät die neue Ausstattung überhaupt versorgen kann: Eine Regendusche mit großem Brausekopf braucht mehr Wasser pro Minute als die alte Handbrause, und eine Therme mit knapper Leistung liefert dann zu wenig warmes Wasser. Ein Speicher oder ein stärkeres Gerät kann die Lösung sein. Beim Druck sind es oft die Leitungen selbst: Verkalkte oder verzinkte Rohre, enge Eckventile und alte Absperrhähne lassen zu wenig durch.

Ein Austausch der Wohnungszuleitung ab dem Steigstrang bringt häufig den spürbarsten Unterschied. In höheren Geschoßen ohne Druckerhöhung fällt der Druck zusätzlich ab, das lässt sich mit kleinen Pumpen oder passenden Armaturen ausgleichen. Auch die Warmwassertemperatur wird bedacht: Ein Thermostat an der Dusche schützt vor Verbrühung, und die Speichertemperatur sollte hoch genug sein, um Legionellen vorzubeugen, bei Speichern in der Regel um die 60 Grad. Wer eine Gastherme hat, sollte den Zeitpunkt nutzen, um Wartung oder Tausch mitzudenken, denn während der Sanierung ist die Wand ohnehin offen und die Abgasführung zugänglich.

Zwei Wohnungen, ein Bad? Zusammenlegungen und Dachgeschoße in Margareten

Weil Altbauwohnungen im 5. Bezirk oft klein sind, werden Nachbarwohnungen zusammengelegt oder Dachgeschoße ausgebaut. Dann entsteht ein zweites Bad, ein Gäste-WC oder ein Bad mit Waschküche, und die Sanitärplanung bekommt neue Fragen. Erstens die Abflussführung: Ein neues Bad weit vom Steigstrang braucht Gefälle, das in der Deckenkonstruktion Platz finden muss. Ist die Decke eine Tramdecke, wird die Führung im Fußbodenaufbau geplant, sonst hilft eine kleine Hebeanlage. Zweitens die Wasserversorgung: Zwei Bäder an einer Kombitherme bedeuten, dass bei gleichzeitigem Duschen die Temperatur schwankt. Ein zentraler Warmwasserspeicher oder ein zweites Gerät löst das.

Drittens der Schallschutz, denn ein Bad über dem Schlafzimmer des Nachbarn braucht entkoppelte Leitungen und schallgedämmte Abflussrohre. Viertens das Wasser selbst: Margareten wird überwiegend mit weichem Hochquellwasser versorgt, Kalk ist daher weniger das Thema als in Niederösterreich; verkalkte Armaturen deuten hier eher auf alte Leitungen hin. Bei Dachgeschoßausbauten kommen Statik und Brandschutz hinzu, außerdem die Frage, ob eine Fußbodenheizung oder Heizkörper das Bad wärmen. Wir stimmen die Sanitärplanung mit Planer und Baumeister ab, damit Leitungen, Deckenöffnungen und Schächte einmal richtig gesetzt werden und nicht nach dem Estrich noch einmal geöffnet werden müssen.

Gemeindebau, Mietwohnung, Genossenschaft: Zustimmung im 5. Bezirk

Der Reumannhof und der Metzleinstalerhof am Margaretengürtel sind nur zwei von vielen Gemeindebauten im Bezirk. Wer dort oder in einer anderen Mietwohnung das Bad sanieren will, braucht vor Beginn eine Zustimmung des Vermieters, bei Wiener Wohnen über den zuständigen Kundendienst. Grundsätzlich gilt: Verbesserungen wie eine Dusche statt der Wanne oder ein moderner Waschtisch sind im Mietrecht als Veränderungen anzuzeigen, und der Vermieter kann sie unter bestimmten Bedingungen nicht verweigern, wenn sie fachgerecht und auf Kosten des Mieters ausgeführt werden. In der Praxis erleichtert eine gute Anfrage alles: Sie beschreibt den Umfang, nennt den ausführenden Installateur und bestätigt, dass Abdichtung und Anschlüsse nach den geltenden Normen hergestellt werden.

Bei Genossenschaftswohnungen gelten die Regeln der jeweiligen Genossenschaft, häufig mit Vorgaben für Rücklagen und Abnahme. Im Eigentum gehört das Bad zwar Ihnen, doch Steigleitungen, Decken und der Ventilatorauslass an der Fassade sind allgemeine Teile, für die die Eigentümergemeinschaft mitreden kann. Was oft übersehen wird: Auch beim Auszug aus einer Mietwohnung kann eine vom Vermieter genehmigte Investition unter Umständen abgelöst werden, wenn sie noch Wert hat. Wir stellen für die Anfrage einen kurzen Plan und eine Leistungsbeschreibung bereit. Mehr dazu auf der Seite zur Badsanierung in Margareten.

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