Im 7. Bezirk heizen die meisten Wohnungen mit einer Gastherme, oft in der Küche eines Gründerzeithauses. Viele dieser Geräte erreichen jetzt ein Alter, in dem die Frage nach dem Ersatz aufkommt, und viele Bewohner sind Mieter, die nicht wissen, was sie zahlen müssen. Dieser Beitrag klärt die Alternativen zur Therme in Neubau, das Mietrecht rund um Wartung und Erhaltung und das richtige Verhalten bei Gasgeruch.
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Thermenwartung in Neubau (1070 Wien): Nach der Therme, Mietrecht und Gasgeruch
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Wien will bis 2040 aus der Gasheizung aussteigen, und Neubau ist mit seinen tausenden Thermen davon besonders betroffen. Die naheliegende Alternative ist Fernwärme, deren Netz im 7. Bezirk in vielen Straßen verfügbar ist oder ausgebaut wird. Ein Anschluss ist eine Entscheidung für das ganze Haus: Die Übergabestation im Keller versorgt alle Wohnungen, und die Eigentümer oder der Hausbesitzer müssen investieren. In der Wohnung ersetzt eine kompakte Wohnungsstation die Therme, die Heizkörper bleiben. Für Häuser ohne Fernwärme in Reichweite kommt eine zentrale Wärmepumpe in Frage, meist mit Außeneinheit im Hof oder am Dach, was in den engen Höfen und Schutzzonen von Neubau eine Genehmigungsfrage ist.
Dezentrale Wärmepumpen pro Wohnung sind in den dichten Zinshäusern selten möglich, weil sie Platz und Außenluft brauchen. Der Weg führt deshalb über die Hausgemeinschaft: Bestandsaufnahme der Thermen, Prüfung des Fernwärmeanschlusses, Vergleich der Varianten, Förderantrag, Beschluss. Förderungen von Bund und Stadt gibt es für die Umstellung, mit Bedingungen, die sich ändern; wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Angebot. Bis das Haus entschieden hat, bleibt die Therme in Betrieb, und wenn sie ausfällt, ist eine neue Brennwerttherme als Übergangslösung legitim. Was wir dazu anbieten, steht auf der Seite zur Thermenwartung und zum Thermentausch.
Mieter oder Vermieter: Wer im 7. Bezirk was für die Therme zahlt
Neubau ist ein Mieterbezirk, und die Frage nach den Kosten der Therme kommt in fast jedem Gespräch. Die Antwort ist seit der Mietrechtsnovelle 2015 klarer als früher. In Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, gehört die mitvermietete Therme zur Erhaltungspflicht des Vermieters: Reparaturen und ein notwendiger Tausch sind seine Sache. Die Wartung, also die jährliche Reinigung und Prüfung, ist Sache des Mieters und im Mietvertrag meist ausdrücklich vorgeschrieben. Zwischen beiden liegt eine Grauzone: Ein Teil, das bei der Wartung als verschlissen erkannt wird, gehört in der Regel zur Erhaltung, und wir dokumentieren getrennt, was Wartung war und was darüber hinausging.
Praktisch heißt das für Mieter in Neubau: Wartung selbst beauftragen und das Protokoll aufbewahren; Defekte schriftlich an Vermieter oder Hausverwaltung melden, mit Frist; bei Kälte und ausbleibender Reaktion unter Umständen selbst beauftragen und die Kosten verlangen, wobei die Meldung vorher erfolgt sein muss. Für Vermieter heißt es: Ein Wartungsnachweis zeigt, dass das Gerät sachgemäß betrieben wurde, und eine Sammelwartung für mehrere Wohnungen im selben Haus ist günstiger als Einzeltermine. In WGs, von denen es im 7. Bezirk viele gibt, sollte geklärt sein, wer die Wartung organisiert; oft weiß es niemand, bis die Therme ausfällt. Rechtsauskünfte geben Mietervereinigung und Arbeiterkammer; wir liefern die technische Grundlage mit einer klaren Rechnung.
Gasgeruch in der Wohnung: Die Reihenfolge, die zählt
Gas ist geruchlos; der typische Geruch wird ihm beigemischt, damit ein Leck auffällt. Riecht es in einer Wohnung in der Neubaugasse nach Gas, gilt eine feste Reihenfolge, und die Therme steht nicht an erster Stelle. Erstens: keine Schalter betätigen, kein Licht, keine Klingel, kein Lift, kein Handy in der Wohnung, keine Flamme. Zweitens: Fenster aufmachen und den Gashaupthahn zudrehen, sofern Sie ihn gefahrlos erreichen. Drittens: Wohnung verlassen, Nachbarn warnen, ohne bei ihnen zu läuten. Viertens: Von außerhalb den Gasnotruf 128 anrufen; der Störungsdienst der Wiener Netze kommt, misst und sperrt bei Bedarf ab. Erst danach ist der Installateur an der Reihe, der die Ursache sucht und behebt, etwa eine undichte Verschraubung, einen porösen Herdschlauch oder ein Ventil an der Therme, und die Dichtheit prüft, bevor das Gas wieder freigegeben wird.
Neben dem Gasgeruch gibt es die Gefahr, die nicht riecht: Kohlenmonoxid entsteht, wenn eine Therme schlecht verbrennt oder das Abgas nicht abzieht. In den Altbauten Neubaus mit alten Rauchfängen und neuen dichten Fenstern ist das ein reales Risiko. Kopfschmerzen, Übelkeit und Müdigkeit, die in der Wohnung auftreten und draußen verschwinden, sind Warnzeichen. Ein CO-Melder in Thermennähe kostet wenig und warnt, bevor es gefährlich wird. Die jährliche Wartung mit Abgasmessung und die Prüfung des Rauchfangs durch den Rauchfangkehrer sind die beste Vorsorge. Wer beides ernst nimmt, kann mit einer Gastherme im 7. Bezirk ruhig schlafen.
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