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Ratgeber · Badsanierung

Badsanierung in Neubau (1070 Wien): Altbau-Bad im dichtesten Bezirk Wiens

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Neubau heißt der 7. Bezirk, aber neu ist hier wenig: Zwischen Spittelberg, Neubaugasse und Lerchenfelder Straße steht die dichteste Altbau-Bebauung Wiens, Biedermeierhäuser neben Gründerzeit-Zinshäusern mit Hofhäusern und Dachausbauten. Bäder wurden meist nachträglich eingebaut. Dieser Beitrag erklärt, was das für eine Badsanierung im 7. Bezirk bedeutet, welche Fehler wir am häufigsten sehen und welche Genehmigungen, Fristen und Förderungen zu bedenken sind.

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Biedermeier und Gründerzeit: Was die Häuser im 7. Bezirk vorgeben

Die Häuser am Spittelberg stammen teils aus dem 18. Jahrhundert, die Zinshäuser entlang der Burggasse und Westbahnstraße aus der Gründerzeit. In beiden wurden Bäder erst Jahrzehnte nach dem Bau eingebaut, in Kammern, Gangabschnitten oder abgeteilten Küchen. Das prägt jede Sanierung. Erstens die Deckenkonstruktion: Tramdecken aus Holz vertragen keine schweren Nassaufbauten und keine Feuchtigkeit; Abdichtung und geringe Aufbauhöhe sind Pflicht, und eine bodengleiche Dusche braucht eine flache Duschfläche mit sorgfältig geplantem Ablauf. Zweitens die Leitungsführung: Der Strang liegt oft im Lichthof, die Anschlussleitungen laufen lang und flach durch die Wohnung, mit wenig Gefälle. Bei der Sanierung erneuern wir diese Leitungen bis zum Strang, weil alte Gussrohre und verzinkte Zuleitungen sonst der nächste Schaden sind.

Drittens die Wände: Ziegelwände mit dickem Putz, in denen Schlitze aufwendig sind, dazu in Biedermeierhäusern oft Gewölbe, in die nicht geschnitten werden darf. Viertens der Denkmalschutz und die Schutzzone, die im 7. Bezirk viele Häuser betrifft: Eingriffe an Fassade und tragenden Teilen brauchen Abstimmung, ein Lüftungsauslass in den Hof ebenso. Fünftens die Nachbarn: In den Hofhäusern liegen Bäder Wand an Wand mit Schlafzimmern, Schallschutz für Leitungen ist deshalb kein Luxus. Wer diese fünf Punkte vor dem Angebot klärt, erlebt in Neubau eine planbare Sanierung statt einer Kette von Überraschungen.

Die Fehler, die wir in Neubau am häufigsten sehen

Der 7. Bezirk ist jung, kreativ und voller Ideen für das Bad, und genau daraus entstehen die typischen Fehler. Erstens die Optik vor der Technik: Ein fugenloser Spachtelboden sieht großartig aus, braucht aber einen völlig ebenen, trockenen Untergrund und eine Abdichtung darunter; auf einer alten Tramdecke mit Bewegung reißt er. Zweitens die Regendusche ohne Rücksicht auf die Therme: Ein großer Brausekopf braucht viel Wasser pro Minute, und eine kleine Kombitherme aus den Neunzigern liefert es nicht, das Ergebnis ist lauwarm. Drittens die Waschmaschine im Bad ohne eigenen Ablauf und ohne Steckdose mit FI-Schutz, weil sie erst nach dem Fliesen dazukommt. Viertens das Bad ohne Fenster ohne Lüfter, weil die Deckenlampe schöner wirkt; das rächt sich im ersten Winter mit Schimmel in den Ecken.

Fünftens die Vermietung: Wer eine Wohnung für WGs oder befristete Mieter saniert, sollte robuste Standardteile wählen, für die es in zehn Jahren noch Ersatz gibt, statt Designarmaturen aus Kleinserien. Sechstens die Reihenfolge, die sich auch hier nicht ändert: Grundriss und Anschlusspunkte vor dem Fliesenkauf, Trocknungszeiten im Terminplan, Elektriker vor dem Verputzen. Siebtens die Zustimmung: Ein Bad, das in einer Mietwohnung ohne Anzeige an den Vermieter umgebaut wurde, kann beim Auszug zum Streitpunkt werden. Wir sagen es bei der Planung offen, wenn eine Idee mit der Technik des Hauses kollidiert, und schlagen die Variante vor, die gleich aussieht, aber funktioniert. Beispiele zeigen wir auf der Seite zur Badsanierung im 7. Bezirk.

Genehmigung, Zeitplan, Förderung: Der Rahmen für die Sanierung

Eine Badsanierung braucht in der Regel keine Baubewilligung, solange keine tragenden Wände, Decken oder die Fassade betroffen sind. Anders wird es im 7. Bezirk, wenn im Zuge des Umbaus eine Wand versetzt, ein Durchbruch geschaffen oder in einem Haus in der Schutzzone ein Lüftungsauslass nach außen gesetzt wird; dann ist eine Bauanzeige oder Bewilligung bei der Baupolizei nötig und bei geschützten Objekten die Zustimmung des Bundesdenkmalamts. In Mietwohnungen kommt die Zustimmung des Vermieters dazu, im Eigentum die Information der Gemeinschaft bei Eingriffen in allgemeine Teile. Den Zeitplan bestimmen diese Schritte mehr als das Handwerk selbst: Rechnen Sie mit einigen Wochen für Anfragen und Zustimmungen, mit zwei bis vier Wochen für die Ausführung je nach Umfang, und mit Lieferzeiten für Sonderteile.

Wer im Frühjahr plant, saniert im Sommer, wenn Fenster offen bleiben können und Trocknungszeiten kurz sind. Bei den Förderungen lohnt ein Blick auf zwei Töpfe: die Wohnbauförderung des Landes Wien für Sanierungen und die Förderungen für barrierefreie Umbauten, wenn das Bad altersgerecht wird. Beide haben Bedingungen und Fristen, die sich ändern, und meist muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wir stellen die technischen Unterlagen bereit, die dafür gebraucht werden, und weisen darauf hin, wenn eine geplante Maßnahme förderbar sein könnte. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht; für Fragen zum Mietrecht sind Mietervereinigung und Arbeiterkammer die richtigen Stellen.

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